Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)
Was ist eine Zuchttauglichkeitsprüfung?
Die Zuchttauglichkeitsprüfung ist für die Zuchtzulassung zwingend erforderlich.
Die ZTP dient der genauen Überprüfung des Wesens eines Boxers, gleichzeitig wird sein Formwert in allen Einzelheiten beurteilt. Durch diese Prüfung wird verhindert, dass Boxer mit erheblichen Wesens- oder Formwertmängeln zur Zucht verwendet werden können .
Zulassungsbestimmungen:
- Der Boxer muss mindestens 12 Monate alt sein.
- Der Ausgewertete HD-Befund muss vorliegen. Boxer mit
mittlerer und schwerer HD sind nicht zugelassen.
- Es müssen mindestens 4 Boxer antreten.
- Ein Boxer darf höchstens zweimal zu einer ZTP vorgeführt
werden.
- Eine bestandene ZTP kann nicht wiederholt werden.
Die ZTP besteht aus 2 Teilen:
1. Bei der Wesensüberprüfung muss sich der Boxer einer Überprüfung der Augenfarbe, Gebiss -Form, der Maße, des Gangwerks und der Schussfestigkeit stellen. Alles unter genauer Berücksichtigung der Nervenverfassung.
Des Weiteren kommt es noch zu einer Überprüfung der Triebstärke, des Mutes und der Belastbarkeit.
2. Bei der Formwerbeurteilung wird der Boxer ausgiebig vom Körmeister begutachtet. Dies beinhaltet Farbschlag, Winkelungen der Gliedmaße, Kopfform, Proportionen des Gebäudes, usw.…….
Im Anschluss der Beurteilung wird der vorgeführte Boxer durch den Körmeister eingehend besprochen.
Mit Bekanntmachung des Ergebnisses ist die Zuchttauglichkeitsprüfung beendet.